| Hinweis:Dieser Antrag ist nur
dann zu verwenden, wenn das Grundstück an die Abwasserkanalisation
angeschlossen und das Gebäude während der Baumaßnahme
nicht bewohnt ist. Der Antrag ist spätestens binnen drei
Werktagen vor Beginn der Baumaßnahme beim Bürgermeisteramt
einzureichen. Während der Bauphase darf kein Abwasser
in die Kanalisation eingeleitet werden. Teilen Sie bitte unverzüglich
nach Abschluß der Maßnahme mit Angabe des Datums
den Zählerstand mit.
Die mit Stern (*) gekennzeichneten
Felder sind Pflichtfelder und müssen eingetragen bzw.
ausgefüllt sein.
| 2. Kundennummer /
Zählernummer |
| 4. Angeschlossenes
Grundstück |
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