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In Baden-Württemberg haben Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
eine umfassende Stellung. Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg,
in der diese Stellung gesetzlich verankert ist, nennt folgende
Tätigkeitsbereiche:
- Vorsitz im Gemeinderat, der Vertretung der BürgerInnen;
in dieser Funktion: Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen
und Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats.
- Leitung der Gemeindeverwaltung; in dieser Funktion: Regelung
der inneren Organisation, Abgrenzung der Geschäftskreise
der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Gemeinderat, Erledigung
der Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit
ebenso der vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben sowie
der staatlichen Weisungsaufgaben; Vorgesetzter der Bediensteten.
- Vertretung der Gemeinde und damit neben dem Gemeinderat
Organ der Gemeinde.
Die Amtszeit der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
beträgt acht Jahre.
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