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Meine Aufgaben als Bürgermeister

In Baden-Württemberg haben Bürgermeister und Bürgermeisterinnen eine umfassende Stellung. Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, in der diese Stellung gesetzlich verankert ist, nennt folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Vorsitz im Gemeinderat, der Vertretung der BürgerInnen; in dieser Funktion: Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen und Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats.
  • Leitung der Gemeindeverwaltung; in dieser Funktion: Regelung der inneren Organisation, Abgrenzung der Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Gemeinderat, Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit ebenso der vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben sowie der staatlichen Weisungsaufgaben; Vorgesetzter der Bediensteten.
  • Vertretung der Gemeinde und damit neben dem Gemeinderat Organ der Gemeinde.

Die Amtszeit der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen beträgt acht Jahre.