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| Anmeldung beim Einwohnermeldeamt |
| Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist notwendig, wenn Sie Ihren Wohnsitz ständig nach Weil im Schönbuch, Breitenstein oder Neuweiler verlegen. Bitte melden Sie sich innerhalb einer Woche an. |
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| Sie benötigen dafür: |
| | Personalausweis |
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| Ihre Ansprechpartnerinnen | Zimmer | Telefon |
| | Frau Gläser | 15, 1.OG | 1290-48 |
| | | monika.glaeser@weil-im-schoenbuch.de |
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| | Frau Ihring | 15, 1.OG | 1290-48 |
| | | silvia.ihring@weil-im-schoenbuch.de |
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| | Frau Schwarz | 15, 1. OG | 1290-47 |
| | | heidi.schwarz@weil-im-schoenbuch.de |
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| | Frau Kutschke | Ortschaftsverwaltung Breitenstein | 07031 / 65 58 73 |
| | | OV.Breitenstein@t-online.de |
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| | Frau Ulmer | Ortschaftsverwaltung Neuweiler | 07031 / 65 58 74 |
| | | OV.Neuweiler@t-online.de |
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| Abfall |
| Wehrüberwachung |
| Personen, die der Wehrüberwachung unterliegen, müssen ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 8 Tagen dem Kreiswehrersatzamt melden. |
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| Hundesteuer |
| Hunde sind in dem Ort anzumelden, an dem sie überwiegend gehalten werden. Die Steuerpflicht beginnt am 1. des nächsten Monats. (Anmeldeformular) |
| Ihre Ansprechpartnerin | Zimmer | Telefon |
| | Frau Göller | 4, Erdgeschoss | 1290-27 |
| | | silvia.goeller@weil-im-schoenbuch.de |
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| Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch |
| Die Gemeinde Weil im Schönbuch gibt ein Mitteilungsblatt heraus, das in der Regel freitags erscheint. Der Bezugspreis beträgt 6,80 € halbjährlich. |
| Anzeigen können auch direkt beim Verlag Nussbaum Medien GmbH & Co. KG aufgegeben werden. |
Formulare zur Bestellung oder zur Änderung eines Abonnements/Reklamation
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| Ihre Ansprechpartnerin für Abonnements | Zimmer | Telefon |
| | Frau Feth | 13, 1.OG | 1290-44 |
| | | bettina.feth@weil-im-schoenbuch.de |
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| Gewerbeanmeldung |
| Sollten Sie in Weil im Schönbuch ein Gewerbe betreiben, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. |
| Ihre Ansprechpartnerin | Zimmer | Telefon |
| | Frau Sluka | 13, 1.OG | 1290-45 |
| | | ursula.sluka@weil-im-schoenbuch.de |
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| Versorgungsbetriebe |
| Die zuständigen Stellen für Wasser-, Strom- und Gasversorgung sind zu verständigen und am alten und neuen Wohnsitz ist der jeweilige Zählerstand rechtzeitig ablesen zu lassen. |
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| Kraftfahrzeug |
| Erfolgt der Umzug innerhalb des Landkreises Böblingen, genügt die Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Personalausweis mit neuer Adresse sowie Fahrzeugpapiere sind vorzulegen. Bei Zuzug aus einem anderen Landkreis muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei Neuzulassung ist eine Deckungskarte der Kfz-Versicherung erforderlich. |
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| Versicherungen in Kenntnis setzen |
| Adressenänderung am besten schriftlich unter Angabe der jeweiligen Versicherungsart und der Versicherungsschein-Nr. anzeigen. |
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| Fernmeldeamt rechtzeitig informieren |
| Telefonanschluss in der alten Wohnung schriftlich kündigen sowie den Neuanschluss in der neuen Wohnung beantragen: Entweder bei der "Deutsche Telekom AG in Ihrer Nähe" oder beim "Umzugsservice der Deutschen Telekom AG" |
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| Post |
| Nachsendeantrag rechtzeitig stellen. Der Nachsendeantrag sollte vor dem ersten Nachsendetag beim bisherigen Postamt vorliegen. |
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| Rundfunk- und Fernsehgebühren |
| Mitteilung über die neue Anschrift an die GEZ; Formulare sind bei Post, Banken und Sparkassen erhältlich. Die Anschriftenänderung kann auch online bei http://www.gez.de vorgenommen werden. |
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| Zeitungen und Zeitschriften |
| "Antrag auf Anschriftsänderung" beim zuständigen Zustellpostamt stellen. Frist: 1 Woche vor dem Umzug. Zeitungen und Zeitschriften, die bisher vom Zeitungsträger ins Haus gebracht oder als Streifbandsendung zugestellt wurden, beim Verlag ummelden. |
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| Sonstiges |
| Finanzamt, Bankverbindungen, Postscheckamt, Kindergeldstelle und ähnliches benachrichtigen. Adressenänderung grundsätzlich schriftlich anzeigen. Wichtig bei Bankverbindungen: evtl. Änderung der Dauer- und Einzugsaufträge. |