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Informationen für NeubürgerInnen

Herzlich willkommen in der Gemeinde Weil im Schönbuch!

Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, in Weil im Schönbuch, Breitenstein oder Neuweiler zu leben.

Damit Sie die vielen Formalitäten schnell und möglichst ohne Probleme erledigen können, möchten wir Ihnen hier einige Informationen geben.

Damit Sie bei Ihrem Umzug nach Weil im Schönbuch immer den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Punkte aufgelistet, die Sie beachten sollten.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie einfach bei uns auf dem Rathaus an, Tel. 07157 / 1290-0.

Natürlich können Sie uns auch ein E-Mail schicken: info@weil-im-schoenbuch.de

Ihre Gemeindeverwaltung Weil im Schönbuch, Breitenstein und Neuweiler

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist notwendig, wenn Sie Ihren Wohnsitz ständig nach Weil im Schönbuch, Breitenstein oder Neuweiler verlegen. Bitte melden Sie sich innerhalb einer Woche an.

Sie benötigen dafür:

  Personalausweis
Ihre Ansprechpartnerinnen Zimmer Telefon
  Frau Gläser 15, 1.OG 1290-48
    monika.glaeser@weil-im-schoenbuch.de
  Frau Ihring 15, 1.OG 1290-48
    silvia.ihring@weil-im-schoenbuch.de
  Frau Schwarz 15, 1. OG 1290-47
    heidi.schwarz@weil-im-schoenbuch.de
  Frau Kutschke Ortschaftsverwaltung Breitenstein 07031 / 65 58 73
    OV.Breitenstein@t-online.de
  Frau Ulmer Ortschaftsverwaltung Neuweiler 07031 / 65 58 74
    OV.Neuweiler@t-online.de
Abfall 

Wehrüberwachung

Personen, die der Wehrüberwachung unterliegen, müssen ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 8 Tagen dem Kreiswehrersatzamt melden.

Hundesteuer

Hunde sind in dem Ort anzumelden, an dem sie überwiegend gehalten werden. Die Steuerpflicht beginnt am 1. des nächsten Monats. (Anmeldeformular)
Ihre Ansprechpartnerin Zimmer Telefon
  Frau Göller 4, Erdgeschoss 1290-27
    silvia.goeller@weil-im-schoenbuch.de

Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch

Die Gemeinde Weil im Schönbuch gibt ein Mitteilungsblatt heraus, das in der Regel freitags erscheint. Der Bezugspreis beträgt 6,80 € halbjährlich.

Anzeigen können auch direkt beim Verlag Nussbaum Medien GmbH & Co. KG aufgegeben werden.


Formulare zur Bestellung oder zur Änderung eines Abonnements/Reklamation

Ihre Ansprechpartnerin für Abonnements Zimmer Telefon
  Frau Feth 13, 1.OG 1290-44
    bettina.feth@weil-im-schoenbuch.de

Gewerbeanmeldung

Sollten Sie in Weil im Schönbuch ein Gewerbe betreiben, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Ihre Ansprechpartnerin Zimmer Telefon
  Frau Sluka 13, 1.OG 1290-45
    ursula.sluka@weil-im-schoenbuch.de

Versorgungsbetriebe

Die zuständigen Stellen für Wasser-, Strom- und Gasversorgung sind zu verständigen und am alten und neuen Wohnsitz ist der jeweilige Zählerstand rechtzeitig ablesen zu lassen.

Kraftfahrzeug

Erfolgt der Umzug innerhalb des Landkreises Böblingen, genügt die Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Personalausweis mit neuer Adresse sowie Fahrzeugpapiere sind vorzulegen. Bei Zuzug aus einem anderen Landkreis muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei Neuzulassung ist eine Deckungskarte der Kfz-Versicherung erforderlich.

Versicherungen in Kenntnis setzen

Adressenänderung am besten schriftlich unter Angabe der jeweiligen Versicherungsart und der Versicherungsschein-Nr. anzeigen.

Fernmeldeamt rechtzeitig informieren

Telefonanschluss in der alten Wohnung schriftlich kündigen sowie den Neuanschluss in der neuen Wohnung beantragen: Entweder bei der "Deutsche Telekom AG in Ihrer Nähe" oder beim "Umzugsservice der Deutschen Telekom AG"

Post

Nachsendeantrag rechtzeitig stellen. Der Nachsendeantrag sollte vor dem ersten Nachsendetag beim bisherigen Postamt vorliegen.

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Mitteilung über die neue Anschrift an die GEZ; Formulare sind bei Post, Banken und Sparkassen erhältlich. Die Anschriftenänderung kann auch online bei http://www.gez.de vorgenommen werden.

Zeitungen und Zeitschriften

"Antrag auf Anschriftsänderung" beim zuständigen Zustellpostamt stellen. Frist: 1 Woche vor dem Umzug. Zeitungen und Zeitschriften, die bisher vom Zeitungsträger ins Haus gebracht oder als Streifbandsendung zugestellt wurden, beim Verlag ummelden.

Sonstiges

Finanzamt, Bankverbindungen, Postscheckamt, Kindergeldstelle und ähnliches benachrichtigen. Adressenänderung grundsätzlich schriftlich anzeigen. Wichtig bei Bankverbindungen: evtl. Änderung der Dauer- und Einzugsaufträge.