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Kundenservice – Allgemeine Informationen


Wie rechnet die Gemeinde den Verbrauch ab?

Einmal im Jahr (Jahresende), lesen wir Ihren Wasserzähler ab. Ende Januar erhalten Sie dann eine Jahresabrechnung für das zurückliegende Jahr. Mit der Jahresabrechnung ergibt sich nach Abzug etwaiger bereits in Rechnung gestellter Abschlagsbeträge entweder ein Guthaben oder ein zu zahlender Restbetrag. Das evtl. Guthaben überweisen wir Ihnen, den Restbetrag fordern wir entspr. von Ihnen an.

Falls Sie möchten, können Sie Ihren Zählerstand zum Jahresende auch mit dem Formular Jahresablesung an uns übermitteln.

Gleichzeitig werden auf der Abrechnung drei neue Abschlagszahlungen mit den entspr. Fälligkeitsterminen (31.3. / 30.6. / 30.9.) für das laufende Abrechnungsjahr festgelegt. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch. Eine Änderung der Abschlagszahlung ist jedoch jederzeit möglich.

Satzungsgemäß (sh. auch Ortsrecht - Wasserabgabesatzung) ist immer der Eigentümer des Gebäudes Schuldner der Wasser- und Abwassergebühren. Daher erhält i.d.R. nur der Eigentümer die Jahreswasserrechnung. Um den Verwaltungsaufwand des Eigentümers zu reduzieren, sind wir auch bereit, mit einem Mieter abzurechnen, unter der Bedingung, daß uns dieser einen Abbuchungsauftrag/Einzugsermächtigung erteilt. Bitte beachten Sie jedoch, daß der Eigentümer weiterhin für die Gebührenforderung haftet und daher bei einem evtl. entstehenden Zahlungsrückstand von der Gemeinde in Anspruch genommen wird.

Bitte beachten Sie weiter, daß wir nur die Hauptzähler der Gemeinde und keine Wohnungsunterzähler abrechnen. Für die Verteilung der Wasserkosten in Mehrfamilienhäusern ist entweder der Eigentümer oder die Hausverwaltung zuständig. Dies bedeutet, daß wir auch keine Zwischenabrechnung beim Auszug eines Mieters vornehmen.

Beim Eigentümerwechsel können Sie eine An- oder Ummeldung ebenfalls Online vornehmen. Sie benötigen dafür die entsprechenden Zählernummern und Zählerstände ,sowie (falls vorhanden) Ihre Kundennummer.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter Tel. 07157 1290-21 oder per E-Mail zur Verfügung.