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Bürgerservice

Kinderreisepass

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind.

Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Kinderreisepass (entfällt ab 01.01.2024)
  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/Personalausweis genügt.

Kinderreisepass (Neuausstellungen und Verlängerungen entfallen ab  01.01.2024)

Ein Kinderreisepass kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.


Kinderreisepässe, die bis 31.12.2020 ausgestellt wurden, sind 6 Jahre ab Ausstellung gültig.
Hier betrug die Dauer der Verlängerung 6 Jahre.


Ein Kinderreisepass kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden.

Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.

Das Lichtbild und persönliche Angaben können aktualisiert werden.

Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

Die Kosten sind geringer als bei einem Reisepass oder Personalausweis.

Reisepass

Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z.B. Babyfoto), wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.

Personalausweis als Passersatz

Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben.

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Team
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zuständige Stelle

In Deutschland ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

Passbehörde ist

für deutsche Staatsangehörige in Deutschland:

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):

  • Für Passangelegenheiten im Ausland sind die Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
  • Ihren Passantrag muss auch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde im Inland bearbeiten, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
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Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Frist/Dauer

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Bearbeitungsdauer

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Kosten/Leistung

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Rechtsbehelf

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Sonstiges

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

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Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

  • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
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Vertiefende Informationen

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Zugehörigkeit zu
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