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NEUIGKEITEN

Flächennutzungsplan wird angepasst


 
Berichtigung des Flächennutzungsplanes Weil im Schönbuch
 "Troppel II, 1. Änderung"

 
Der Bebauungsplan „Troppel II, 1. Änderung", auf den sich diese Berichtigung bezieht, wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt mit dem Ziel, die Entwicklung von Innenentwicklungspotenzialen zu fördern.

Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 (1) BauGB und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg vom Gemeinderat am 20.03.2018 als Satzung beschlossen worden.

Der Bebauungsplan " Troppel II, 1. Änderung" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB weicht von dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan „Weil im Schönbuch“ vom 26.10.1993 ab, da der betreffende Bereich als Fläche für bauliche Anlagen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ dargestellt ist. Im Bebauungsplan wird die Fläche als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Entwicklung des Plangebietes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht gegeben. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird hierdurch nicht  beeinträchtigt. Folglich wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 2 BauGB angepasst.
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