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NEUIGKEITEN

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Seegärten III


In seiner Sitzung am 26.04.2022 hat der Gemeinderat von Weil im Schönbuch in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes "Seegärten III" und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit Begründung einschließlich dem Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung werden in der Zeit

von Freitag, den 06.05.2022 bis einschließlich Dienstag, den 07.06.2022

im Rathaus der Gemeinde Weil im Schönbuch, Marktplatz 3, 71093 Weil im Schönbuch im 2. OG vor dem Ortsbauamt öffentlich ausgelegt und können während der üblichen Öffnungszeiten (Montag von 8.30 bis 15.00, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.30 – 12.00 und Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Zeitgleich sind die Unterlagen auch auf dieser Homepage abrufbar (siehe unten).

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Weil im Schönbuch, den 28.04.2022
gez. Lahl
Bürgermeister