Schöffenwahl 2023
Das Verfahren zur Gewinnung neuer Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 wurde unlängst gestartet. Die Gemeinde Weil im Schönbuch ist ebenfalls dazu aufgerufen, Frauen und Männer zu gewinnen, die am Amtsgericht Böblingen und am Landgericht Stuttgart als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Voraussetzungen für das Schöffenamt
Grundvoraussetzung für Ihre Bewerbung über die Gemeinde Weil im Schönbuch ist, dass Sie in Weil im Schönbuch wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind lediglich deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Von der Wahl ausgeschlossen sind:
- Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
- gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
- Hauptamtlich Tätige in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und
- Religionsdiener
Darüber hinaus werden an die Schöffen keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Das Schöffenamt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die insbesondere für die Eignung sprechen. So sollen Schöffen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:
- soziale Kompetenz
- Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
- logisches Denkvermögen und Intuition
- berufliche Erfahrung
- Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
- Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
- Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen,
- Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien
- Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit.
Zum Verfahren und Ihrer Bewerbung
Wenn Sie sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt bewerben möchten und in Weil im Schönbuch wohnhaft sind, können Sie Ihre Bewerbung noch bis zum 21. April 2023 im Rathaus abgeben oder einwerfen.
Für die Vorbereitung der Schöffenwahl und die Erstellung der sogenannten Vorschlagslisten sind die Kommunen zuständig. Über die endgültige Aufstellung der Vorschlagsliste wird der Gemeinderat dann im Mai 2023 in öffentlicher Sitzung beschließen.
Nach Aufstellung der Vorschlagsliste im Gemeinderat, deren Auslegung und Bekanntmachung, wird diese dem Amtsgericht vorgelegt. Ein Platz auf unserer Vorschlagsliste sollte allenfalls als Teilerfolg verbucht werden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich zu wählen sind. Genauer gesagt wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die benötigten Haupt- und Hilfsschöffen, wodurch mindestens die Hälfte aller BewerberInnen unberücksichtigt bleiben.
Bewerbungsformulare können Sie ab sofort an der Rathauspforte abholen oder hier herunterladen. Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste schicken Sie bitte bis spätestens 21. April 2023 per Post an die Gemeinde Weil im Schönbuch, Hauptamtsleiterin Kathrin Böhringer, Marktplatz 3 in 71093 Weil im Schönbuch oder per Fax an (07157) – 1290-143 bzw. per E-Mail an kathrin.boehringer@weil-im-schoenbuch.de.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.schoeffenwahl.de
Bitte beachten Sie:
Die gesetzlich notwendigen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf) Ihrer Bewerbung werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens veröffentlicht.
Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an die Geschäftsstelle des Kreistags beim Landratsamt Böblingen.
Bewerbungsformular Schöffenwahl 2023 - Erwachsenenstrafrecht (PDF)
Leitfaden für Schöffen (PDF)