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Härtefallhilfen des Bundes für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten


Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 beim Land Baden-Württemberg Härtefallhilfen beantragen.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Das Lieferdatum muss im Regelfall zwischen dem 01.01.22 und einschließlich 01.12.22 liegen. Bei Lieferverzögerungen kann bei einer nachgewiesenen Bestellung bis 01.12.22 ein Lieferdatum bis zum 31.03.23 berücksichtigt werden.

Über einen Online-Rechner unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden.

Weitere Informationen  und den Link zum Antragsverfahren finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte

Für Fragen zum Thema Härtefallhilfe wurde vom Umweltministerium auch eine Telefon-Hotline eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar unter der Telefon-Hotline: 0711 126-1600. Über diese können Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern.

 Auch im Onlineverfahren wird es die Möglichkeit geben, den Antrag herunterzuladen und auszudrucken. Wir empfehlen Antragstellerinnen und Antragstellern, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

Veröffentlichung im Weilemer Blättle 19/2023 vom 11.05.2023

Anträge können ab Montag, 8. Mai 2023 über folgendes Online-Portal unkompliziert eingereicht werden:

Antrag auf Brennstoffhilfe (Link zum Serviceportal Hamburg, das in diesem Fall auch für Baden-Württemberg zuständig ist)