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NEUIGKEITEN

Umleitungen rund um die Tübinger Straße, bitte dringend beachten!


Im Rahmen der Ökokontomaßnahme "Renaturierung der Schaich" wird das Bachbett der Schaich wieder in einen naturnahen Zustand versetzt.
Daher ist die Sperrung der innerörtlichen Zufahrt zur Tübinger Straße erforderlich.

Bitte beachten Sie unsere ausgeschilderten Umleitungen und unsere Informationen:

  • Stand Ende Oktober 2024:
    Bitte beachten Sie, dass der landwirtschaftliche Weg zwischen dem Mühlweg und der Dettenhäuser Straße KEINE offizielle Umleitung ist und tatsächlich nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist!
    Diesbezüglich wird die Polizei dort vermehrt kontrollieren und die Verstöße entsprechend ahnden.
    Die Gemeindeverwaltung weist nochmals darauf hin, die offizielle Umleitung über die B 464 zu nehmen.
    Danke für Ihr Verständnis!
  • Stand Mitte Oktober 2024:
    Neue Infos zum provisorischen Geh- und Radweg an der Baustelle und zum Feldweg "Grund".
    Bitte nehmen Sie weiterhin besondere Rücksicht aufeinander!

    Info Verkehrsführung Schaichtal, Stand Oktober 2024 (PDF)

  • Sperrung der Tübinger Straße bis Ende Februar 2025 für den Autoverkehr:
    In den kommenden Wochen wird die Schaich im Bereich des Wohngebietes „Roter Berg“ ökologisch renaturiert. Da diese Baumaßnahmen auch den Durchlass unter der Brücke in der Tübinger Straße betreffen, muss dieser Streckenabschnitt bis voraussichtlich Ende Februar 2025 gesperrt werden. Die Umleitung in und aus dem Wohngebiet „Roter Berg“ erfolgt für den motorisierten Verkehr über die Bundesstraße 464. Die Umleitung für den Fußgänger- und Fahrradverkehr erfolgt bis voraussichtlich zum 31.10.2024 über die Feldwege im Landschaftsschutzgebiet (siehe Plan). Anschließend kann der Fußgänger- und Fahrradverkehr wie gewohnt stattfinden.

    Übersichtsplan "Autoverkehr" (PDF)
  • Benutzung der Feldwege nur für Fußgänger und Radfahrer:

    Wir bitten Sie eingehend darum, die Feldwege nur als Fußgänger und mit dem Fahrrad zu nutzen. Die Feldwege befinden sich im Landschaftsschutzgebiet und sind nicht für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ausgelegt. Zudem werden die Feldwege für landwirtschaftlichen Verkehr und im Notfall von der Feuerwehr und dem Rettungsdienst genutzt. Hier ist kein Begegnungsverkehr realisierbar. Dieses Verbot dient auch dem Schutz der Fußgänger, Fahrradfahrer und den Besuchern des Kinderspielplatzes „Im Grund“. Wir behalten uns vor, diesen Bereich in den kommenden Wochen verstärkt zu kontrollieren. Danke für Ihre Rücksichtnahme!

    Übersichtsplan "Fußgänger und Radfahrer" (PDF)

  • Parkverbote im Wohngebiet Roter Berg wegen des Kindergartenbusses:

    Da der Kindergartenbus die Jahnstraße anfahren muss, gelten ab sofort folgende Parkverbote im Stäudach, der Tübinger Straße und der Jahnstraße, welche Sie dem Plan entnehmen können. Sobald die Baumaßnahmen beendet sind, werden die Parkverbote wieder aufgehoben. Danke für Ihr Verständnis!

    Übersichtsplan "Parkverbote Wohngebiet Roter Berg" (PDF)