Willkommen im Digitalen Rathaus!
Hier können Sie erste Dienstleistungen der Verwaltung ganz bequem online erledigen – unabhängig von Öffnungszeiten und von überall aus. Ab sofort stehen Ihnen die ersten digitalen Prozesse zur Verfügung, mit denen Sie Anliegen einfach, sicher und zeitsparend digital beantragen können.
Unser Angebot wird schrittweise erweitert: Nach und nach kommen weitere Online-Services hinzu, sodass künftig immer mehr Verwaltungsangelegenheiten ohne Termin und ohne Gang ins Rathaus möglich sind.
Schauen Sie gern regelmäßig vorbei – wir ergänzen das Digitale Rathaus fortlaufend um neue Dienstleistungen.
Digitale Dienstleistungen
Die An-, Ab- oder Ummeldung eines Gewerbebetriebs kann über einen entsprechenden Antrag im Serviceportal Service-BW vorgenommen werden.
Gewerbeanmeldung (Service BW Portal)
Gewerbeummeldung (Service BW Portal)
Gewerbeabmeldung (Service BW Portal)
Gewerbeanmeldung (Service BW Portal)
Gewerbeummeldung (Service BW Portal)
Gewerbeabmeldung (Service BW Portal)
Sie benötigen eine Meldebescheinigung – zum Beispiel für eine Behörde, die Bank oder den Arbeitgeber?
Diese können Sie ganz bequem online beantragen. Nach dem Absenden steht Ihnen die Bescheinigung sofort als Download zur Verfügung (PDF) – ohne Wartezeit und ohne extra Termin im Rathaus.
Portal Service-BW
Diese können Sie ganz bequem online beantragen. Nach dem Absenden steht Ihnen die Bescheinigung sofort als Download zur Verfügung (PDF) – ohne Wartezeit und ohne extra Termin im Rathaus.
Portal Service-BW
Wenn Sie gerade umgezogen sind, können Sie Ihren neuen Wohnsitz ganz bequem online anmelden – mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung. So sparen Sie sich den Gang ins Rathaus und erledigen alles unkompliziert von zu Hause aus.
Alles, was Sie dafür benötigen:
- ein Smartphone (Handy)
- einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
Damit können Sie sich sicher identifizieren und die Anmeldung Schritt für Schritt digital durchführen – einfach, sicher und jederzeit möglich.
Zur Wohnsitzanmeldung
Alles, was Sie dafür benötigen:
- ein Smartphone (Handy)
- einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
Damit können Sie sich sicher identifizieren und die Anmeldung Schritt für Schritt digital durchführen – einfach, sicher und jederzeit möglich.
Zur Wohnsitzanmeldung
Wenn jemand umzieht, muss der neue Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen angemeldet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb der Gemeinde erfolgt oder von außerhalb zuzieht.
Wichtig: Wenn Sie nicht in eine eigene Wohnung einziehen – zum Beispiel in eine Mietwohnung, eine Wohngemeinschaft, zu Familie oder in ein Untermietverhältnis – benötigen Sie für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese stellt Ihnen die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber aus.
Ohne diese Bescheinigung ist eine Wohnsitzanmeldung leider nicht möglich.
Portal Service-BW
Wichtig: Wenn Sie nicht in eine eigene Wohnung einziehen – zum Beispiel in eine Mietwohnung, eine Wohngemeinschaft, zu Familie oder in ein Untermietverhältnis – benötigen Sie für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese stellt Ihnen die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber aus.
Ohne diese Bescheinigung ist eine Wohnsitzanmeldung leider nicht möglich.
Portal Service-BW
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
-ins Ausland umziehen oder
-eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Portal Service BW
-ins Ausland umziehen oder
-eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Portal Service BW
Ein Führungszeugnis können Sie bequem digital direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen – schnell, sicher und ohne Rathausbesuch.
Das ist zum Beispiel hilfreich, wenn Sie ein Führungszeugnis für den Arbeitgeber, einen Verein oder eine Behörde benötigen.
Für die Online-Beantragung benötigen Sie in der Regel:
- einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät zur Identifizierung
Nach dem Antrag wird das Führungszeugnis – je nach Art – per Post an Ihre Meldeanschrift oder direkt an die angegebene Behörde versendet.
Bundesamt für Justiz
Das ist zum Beispiel hilfreich, wenn Sie ein Führungszeugnis für den Arbeitgeber, einen Verein oder eine Behörde benötigen.
Für die Online-Beantragung benötigen Sie in der Regel:
- einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät zur Identifizierung
Nach dem Antrag wird das Führungszeugnis – je nach Art – per Post an Ihre Meldeanschrift oder direkt an die angegebene Behörde versendet.
Bundesamt für Justiz
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie bequem digital direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen – sicher, unkompliziert und ohne Rathausbesuch. Diese Auskunft wird häufig benötigt, zum Beispiel für bestimmte gewerbliche Erlaubnisse, Konzessionen oder behördliche Verfahren.
Für die Online-Beantragung benötigen Sie in der Regel:
- einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät zur Identifizierung
Nach dem Antrag wird die Auskunft – je nach Verwendungszweck – per Post an Ihre Meldeanschrift oder direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
Bundesamt für Justiz
Für die Online-Beantragung benötigen Sie in der Regel:
- einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät zur Identifizierung
Nach dem Antrag wird die Auskunft – je nach Verwendungszweck – per Post an Ihre Meldeanschrift oder direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
Bundesamt für Justiz
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen eine praktische digitale Auskunft rund um Ihre Rente an. So können Sie wichtige Informationen bequem online einsehen – zum Beispiel zu Ihrem Versicherungsverlauf, Ihren gespeicherten Zeiten oder dem aktuellen Stand Ihrer Rentenansprüche.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises bereits freigeschaltet haben. Damit können Sie sich sicher anmelden und Ihre Daten geschützt abrufen – einfach von zu Hause aus, wann immer es für Sie passt.
Zur Deutschen Rentenversicherung
Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises bereits freigeschaltet haben. Damit können Sie sich sicher anmelden und Ihre Daten geschützt abrufen – einfach von zu Hause aus, wann immer es für Sie passt.
Zur Deutschen Rentenversicherung
Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister (oft auch „Verkehrssündenkartei“ genannt) einsehen möchten, können Sie gebührenfrei eine Auskunft erhalten. So erfahren Sie schnell und transparent, ob und welche Eintragungen zu Ihrer Person gespeichert sind – inklusive Ihres aktuellen Punktestands.
Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis dokumentiert. Eingetragene Verstöße werden – je nach Art und Schwere – mit Punkten bewertet und nach gesetzlich festgelegten Fristen wieder gelöscht.
So erhalten Sie die Auskunft:
Die Anfrage ist auch digital möglich. Dafür ist in der Regel eine sichere Identifizierung notwendig – zum Beispiel über die BundID bzw. mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises. Sie benötigen dafür meist:
- einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion (eID)
- ein Smartphone (oder ein Kartenlesegerät)
Bitte beachten Sie: In der Registerauskunft sehen Sie Ihren Punktestand. Für die Festlegung von Punkten und Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden verantwortlich..
Zur Online-Registerauskunft
Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis dokumentiert. Eingetragene Verstöße werden – je nach Art und Schwere – mit Punkten bewertet und nach gesetzlich festgelegten Fristen wieder gelöscht.
So erhalten Sie die Auskunft:
Die Anfrage ist auch digital möglich. Dafür ist in der Regel eine sichere Identifizierung notwendig – zum Beispiel über die BundID bzw. mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises. Sie benötigen dafür meist:
- einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion (eID)
- ein Smartphone (oder ein Kartenlesegerät)
Bitte beachten Sie: In der Registerauskunft sehen Sie Ihren Punktestand. Für die Festlegung von Punkten und Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden verantwortlich..
Zur Online-Registerauskunft
Folgende digitale Dienstleistungen werden bald verfügbar sein
- Hund an- und abmelden
- Melderegister: Auskunftssperre beantragen
- Digitaler Statusservice für Personalausweis und Reisepass – inklusive digitaler Benachrichtigung zum Bearbeitungsstand
- Handwerkerparkausweis beantragen
- Weitere Dienstleistungen werden folgen. Der Ausbau des Digitalen Rathauses erfolgt kontinuierlich – wir erweitern das Angebot Schritt für Schritt.
Service-BW – der zentrale Zugang zu unseren Online-Services
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Viele digitale Leistungen im „Digitalen Rathaus“ laufen über Service-BW.
Das ist das offizielle Serviceportal des Landes und sorgt dafür, dass Online-Anträge sicher, einheitlich und verlässlich übermittelt werden können – inklusive Identifizierung, Datensicherheit und digitaler Rückmeldungen.
Informieren Sie sich gerne im folgenden Video-Clip und registrieren Sie sich kostenlos und unkompliziert auf www.service-bw.de
BundID – Ihr Schlüssel zum Digitalen Rathaus
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Für einige unserer Online-Dienstleistungen benötigen Sie die BundID. Damit können wir Ihre Identität sicher bestätigen – und Sie können Anträge bequem digital stellen.
Da künftig immer mehr Services über das Digitale Rathaus angeboten werden, lohnt es sich, die BundID schon jetzt zu registrieren. So sind Sie direkt startklar, sobald neue Dienstleistungen freigeschaltet werden.
Registrierung BundID
In diesem kurzen Video erhalten Sie weitere Informationen