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Bürgerservice

Grundstückswertermittlung beantragen

Informationen der Gemeinde Weil im Schönbuch zur Grundsteuerreform

Um die Neutralität der Gutachterausschüsse zu gewährleisten und zu sichern, wurden die Gutachterausschüsse als selbstständige, unabhängige und nicht an Weisungen gebundene Gremien gesetzlich verankert.
Die Mitglieder der Gutachterausschüsse sind ehrenamtliche Sachverständige aus verschiedensten Fachgebieten im Bereich der Immobilienwertermittlung. Durch dieses breite Spektrum wird die hohe Fachkompetenz der Gutachterausschüsse geprägt.
Die Gutachterausschüsse bedienen sich einer Geschäftsstelle, die bei den zuständigen Stellen (Gemeinden) ansässig sind.
 
Hauptaufgaben der Geschäftsstelle bzw. der Gutachterausschüsse sind

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, Ermittlung der daraus abzuleitenden Bodenrichtwerte und sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Erstattung von Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken und Rechten an Grundstücken

Gesetzliche Grundlagen sind u. a.: Baugesetzbuch, Gutachterausschussverordnung, Immobilienwertermittlungsverordnung

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle
  • der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
  • bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt

Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

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Voraussetzungen

Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen oder
  • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
  • Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
  • Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

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Verfahrensablauf

Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.

Einige Gutachterausschüsse bieten dafür ein Antragsformular an.

Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.

Wenn nicht anders bestimmt oder nichts vereinbart wird, sind die Gutachten der Gutachterausschüsse nicht bindend.

Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
  • die rechtlichen Gegebenheiten
    Dazu zählen:
    • der Entwicklungszustand
    • der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
    • der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
    • Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
  • die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie
    • Grundstücksgröße
    • Grundstücksgestalt
    • Bodenbeschaffenheit
    • Bebauung
  • die Lage des Grundstücks
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Erforderliche Unterlagen

Auf der Homepage des gemeinsamen Gutachterausschusses Böblingen und Schönbuchgemeinden unter www.boeblingen.de/gutachterausschuss finden Sie alle Online-Anträge.

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Frist/Dauer

Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.

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Kosten/Leistung

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde bemessen.

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Rechtsbehelf

Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.

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Sonstiges

Sollten Sie ein Verkehrswertgutachten über Ihr Grundstück in Weil im Schönbuch in Auftrag geben wollen, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Die Beauftragung des Gutachterausschusses Böblingen und Schönbuchgemeinden  erfolgt unter www.boeblingen.de/gutachterausschuss
Dort finden Sie alle Online-Anträge.

Sollten Sie sich für einen privaten Sachverständigen entscheiden, finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten in den gelben Seiten oder anderen einschlägigen Verzeichnissen.

Als Service für die Bürger haben wir an dieser Stelle Linksammlung veröffentlicht. In den Datenbanken der einzelnen Zertifizierungsstellen und Verzeichnissen kann selbstständig nach öffentlich bestellten und zertifizierten Sachverständigen für Grundstücks- und Immobilienbewertung gesucht werden:

DIA Consulting AG
IQ-ZERT
HypZert GmbH
IHK
Sprengnetter

Unter dem folgenden Link finden Sie Verzeichnisse öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg


Diese Liste ist nur eine Sammlung von Adressen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und deren Ergänzung jederzeit erfolgen kann.

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Rechtsgrundlage
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