Hundesteuer - Hund abmelden
-
Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Das entsprechende Formular bekommen Sie auf unserer Homepage bzw. auf dem Rathaus.
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Bitte geben Sie die Hundesteuermarke bei der Abmeldung zurück.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Weil im Schönbuch