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Bürgerservice

Hundesteuer - Hund abmelden

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.
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Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Das entsprechende Formular bekommen Sie auf unserer Homepage bzw. auf dem Rathaus.

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Erforderliche Unterlagen
  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

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Frist/Dauer

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

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Kosten/Leistung

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

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Sonstiges

Bitte geben Sie die Hundesteuermarke bei der Abmeldung zurück.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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