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Bürgerservice

Kinderreisepass erstmalig beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/Personalausweis genügt.

Kinderreisepass

Ein Kinderreisepass kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass.

Der Kinderreisepass ist (bei Ausstellung ab dem 01.01.2021) ein Jahr ab Ausstellung gültig.
Es ist eine Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich, ggf. auch mehrmals.


Kinderreisepässe, die bis 31.12.2020 ausgestellt wurden, sind 6 Jahre ab Ausstellung gültig.
Hier betrug die Dauer der Verlängerung 6 Jahre.


Ein Kinderreisepass kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden.

Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.

Das Lichtbild und persönliche Angaben können aktualisiert werden.

Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

Die Kosten sind geringer als bei einem Reisepass oder Personalausweis.

Reisepass

Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z.B. Babyfoto), wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.

Personalausweis als Passersatz

Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben.

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Team
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist noch nicht 12 Jahre alt.

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beantragen.

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und sie zusammenleben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Bezüglich weiterer Besonderheiten im Einzelfall wird empfohlen, sich im Vorfeld an die Passbehörde zu wenden.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Das Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Hinweis: Zur Identitätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dafür meistens bereits einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm. Dieses brauchen Sie auch bei einer Verlängerung des Kinderreisepasses.
  • Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
    • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
  • bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
    • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
      Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
    • Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
  • bei Vormundschaft: zusätzlich
    • Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

Achtung:

  • Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein wie zum Beispiel Personenstandsurkunden..
  • Bei der erstmaligen Passantragstellung eines im Ausland geborenen Kindes sind unter anderem insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung vorzulegen.
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

EUR 13,00

Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.
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Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

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Sonstiges

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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