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Bürgerservice

Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

Gerne beraten wir Sie über das passende Betreuungangebot für Ihr Kind.

Die Gemeinde Weil im Schönbuch ist Träger der gemeindlichen Kindergärten, des Schülerhorts, der Kernzeitbetreuungen und der Ganztagesschule.

> zur Übersicht über unsere Kindertageseinrichtungen
> hier finden Sie auch die jeweiligen Anmeldeformulare und Satzungen

Bei der Kindergartenverwaltung auf dem Rathaus können Sie Ihr Kind für unsere Einrichtungen anmelden (Ausnahme: Ganztagesschule, hier ist die Leiterin, Frau Bohm, für die Anmeldungen zuständig).

Anmeldungen für den Sieben-Zwerge-Waldkindergarten, das Kindergartengrüpple und die TAKKI-Kleinkindbetreuung nehmen Sie bitte direkt beim jeweiligen Träger vor.

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Mitarbeiter
  • Kindergartenverwaltung: An- und Abmeldungen, Abrechnung der Kindergartengebühren, Informationen zum Kindergarten, Ratsinformationssystem
  • Kindergartenverwaltung: An- und Abmeldungen, Abrechnung der Kindergartengebühren, Informationen zum Kindergarten
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zuständige Stelle
  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Spätestens mit unserem Zusageschreiben erhalten Sie ein Eltern-Heft mit Formularen zur Aufnahme des Kindes in den Kindergarten.

Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und die Vorschriften zum Masernschutz sind zu berücksichtigen.
Ohne Masern-Impfung ist keine Aufnahme in unseren Kindergärten möglich!

Alles weitere besprechen Sie mit Ihrem Kindergartenteam.

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Verfahrensablauf

Da unsere Angebote  derzeit sehr gefragt sind, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind möglichst frühzeitig anzumelden. Wenn Plätze knapp sind, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Die Gemeinde Weil im Schönbuch ruft im Frühjahr des jeweiligen Jahres die Eltern über das Mitteilungsblatt (Weilemer Blättle) zur Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr auf.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen können derzeit nur Kinder in unseren Einrichtungen aufgenommen werden, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Weil im Schönbuch haben.

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Weil im Schönbuch ziehen, können Sie gerne Ihr Kind schon vorher zum gewünschten Termin anmelden und geben uns bitte die bisherige Adresse sowie Ihre zukünftige Adresse in Weil im Schönbuch an.

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Erforderliche Unterlagen

Anmeldung zum Kindergarten (PDF)

Gerne können Sie unser Anmeldeformular ausdrucken, einscannen und per E-Mail an die Kindergartenverwaltung Weil im Schönbuch senden.

E-Mail: marion.lutz(at)weil-im-schoenbuch.de


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Kosten/Leistung

Die Kinderbetreuungsgebühren entnehmen Sie den jeweiligen Satzungen über die Einrichtung.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab.

Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.


Gut zu wissen:
Unsere Kinderbetreuungsgebühren für den kommenden Monat sind von uns beim SEPA-Lastschriftverfahren jeweils bis zum 19. des Vormonats zu veranlagen. Danach vorgenommene Änderungen sind als Korrektur möglich - bitte ggf. bei der Kindergartenverwaltung nachfragen. Bankverbindungen können in dieser Zeit für den kommenden Monat nicht mehr geändert werden!

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Sonstiges

Das Mittagessen in den Einrichtungen wird von unserem Lieferanten "Die Johanniter" geliefert und abgerechnet.

Anmeldung  online auf www.schulmensa-weilimschoenbuch.de

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Betreuungsgebühren steuerlich geltend machen:

Steuertipps für Familien (eine Veröffentlichung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg)

Eine Gebührenbestätigung für das vergangene Kalenderjahr erhalten Sie nach Ablauf des Jahres gerne von der Kindergartenverwaltung Weil im Schönbuch auf Anfrage.

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Vertiefende Informationen

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu