Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
Gerne beraten wir Sie über das passende Betreuungangebot für Ihr Kind.
Die Gemeinde Weil im Schönbuch ist Träger der gemeindlichen Kindergärten, des Schülerhorts, der Kernzeitbetreuungen und der Ganztagesschule.
> zur Übersicht über unsere Kindertageseinrichtungen
> hier finden Sie auch die jeweiligen Anmeldeformulare und Satzungen
Bei der Kindergartenverwaltung auf dem Rathaus können Sie Ihr Kind für unsere Einrichtungen anmelden (Ausnahme: Ganztagesschule, hier ist die Leiterin, Frau Bohm, für die Anmeldungen zuständig).
Anmeldungen für den Sieben-Zwerge-Waldkindergarten, das Kindergartengrüpple und die TAKKI-Kleinkindbetreuung nehmen Sie bitte direkt beim jeweiligen Träger vor.
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Kindergartenverwaltung: An- und Abmeldungen
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Kindergartenverwaltung: Gebührenabrechnung; Betreuung der Gemeindehomepage
Spätestens mit unserem Zusageschreiben erhalten Sie ein Eltern-Heft mit Formularen zur Aufnahme des Kindes in den Kindergarten.
Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und die Vorschriften zum Masernschutz sind zu berücksichtigen.
Ohne Masern-Impfung ist keine Aufnahme in unseren Kindergärten möglich!
Alles weitere besprechen Sie mit Ihrem Kindergartenteam.
Da unsere Angebote derzeit sehr gefragt sind, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind möglichst frühzeitig anzumelden. Wenn Plätze knapp sind, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Die Gemeinde Weil im Schönbuch ruft im Frühjahr des jeweiligen Jahres die Eltern über das Mitteilungsblatt (Weilemer Blättle) zur Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr auf.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen können derzeit nur Kinder in unseren Einrichtungen aufgenommen werden, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Weil im Schönbuch haben.
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Weil im Schönbuch ziehen, können Sie gerne Ihr Kind schon vorher zum gewünschten Termin anmelden und geben uns bitte die bisherige Adresse sowie Ihre zukünftige Adresse in Weil im Schönbuch an.
Anmeldung zum Kindergarten (PDF)
Gerne können Sie unser Anmeldeformular ausdrucken, einscannen und per E-Mail an die Kindergartenverwaltung Weil im Schönbuch senden.
E-Mail: marion.lutz@weil-im-schoenbuch.de
E-Mail: katja-beate.riedrich@weil-im-schoenbuch.de
Die Kinderbetreuungsgebühren entnehmen Sie den jeweiligen Satzungen über die Einrichtung.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab.
Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Gut zu wissen:
Unsere Kinderbetreuungsgebühren für den kommenden Monat sind von uns beim SEPA-Lastschriftverfahren jeweils bis zum 19. des Vormonats zu veranlagen. Danach vorgenommene Änderungen sind als Korrektur möglich - bitte ggf. bei der Kindergartenverwaltung nachfragen. Bankverbindungen können in dieser Zeit für den kommenden Monat nicht mehr geändert werden!
Das Mittagessen in den Einrichtungen wird von unserem Lieferanten "Die Johanniter" geliefert und abgerechnet.
Anmeldeformular Mittagessen (PDF)
Anmeldung online auf www.schulmensa-weilimschoenbuch.de
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe)
Betreuungsgebühren steuerlich geltend machen:
Steuertipps für Familien (eine Veröffentlichung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg)
Eine Gebührenbestätigung für das vergangene Kalenderjahr erhalten Sie nach Ablauf des Jahres gerne von der Kindergartenverwaltung Weil im Schönbuch auf Anfrage.