Sie sind hier: Startseite / Rathaus / Bürgerservice A-Z / Bürgerservice

Bürgerservice

Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

Inhaber eines Sozial- und Familienpasses der Gemeinde Weil im Schönbuch erhalten 50 % Ermäßigung auf die Kinderbetreuungsgebühren und auf den Elternanteil für das Mittagessen.

Wichtige Eltern-Infos zum Mittagessen (PDF): Anmeldungen, Bildungsgutscheine oder Sozialpässe bitte direkt an die Johanniter

Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Landratsamt (Kreisjugendamt) ein Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten beantragt werden.


Inhaber eines Sozial- und Familienpasses der Gemeinde Weil im Schönbuch erhalten 50 % Ermäßigung auf die Kinderbetreuungsgebühren.

Satzung über den Sozial- und Familienpass
Antragsformular

Den Sozial- und Familienpass erhalten Sie beim Sozialamt der Gemeinde Weil im Schönbuch (Zimmer 17, Tel. 07157 / 1290-150)
Die Gültigkeit  des Sozial- und Familienpasses ist befristet, bitte denken Sie rechtzeitig an die Verlängerung:
Formular zur Verlängerung der Gültigkeit des Sozial- und Familienpasses

*****************************************************************************************

Der Sozial- und Familienpass ist ein Angebot der Gemeinde Weil im Schönbuch
- bitte nicht verwechseln mit dem Landesfamilienpass, dieser ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg und gilt nicht für Kinderbetreuungsgebühren.

^
Mitarbeiter
  • Kindergartenverwaltung: An- und Abmeldungen, Abrechnung der Kindergartengebühren, Informationen zum Kindergarten, Ratsinformationssystem
  • Kindergartenverwaltung: An- und Abmeldungen, Abrechnung der Kindergartengebühren, Informationen zum Kindergarten
^
zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

^
Verfahrensablauf

Für eine Gebührenermäßigung mit dem Sozial- und Familienpass der Gemeinde Weil im Schönbuch legen Sie diesen bei der Kindergartenverwaltung vor.
Bitte beachten Sie die Gültigkeitsdauer Ihres Passes und lassen Sie diese ggf. rechtzeitig verlängern.

Für die Beantragung von wirtschaftlicher Jugendhilfe beim Landratsamt Böblingen füllen Sie einen entsprechenden Antrag des Landratsamts aus. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie sowohl beim Landratsamt als auch bei der Kindergartenverwaltung der Gemeinde Weil im Schönbuch. Die erforderliche Gebührenbestätigung und "Bestätigung der Tageseinrichtung" erhalten Sie ebenfalls bei unserer Kindergartenverwaltung.

Downloads:  Formulare auf der Homepage des Landratsamts Böblingen

Sonderfall: TAKKI-Kindertagesbetreuung:  Bei dieser Betreuungsform wird die Hilfe nach § 90 Abs. 4 SGB VIII über die Tages- und Pflegeeltern Kreis Böblingen e.V.  beantragt.

Das Formular finden Sie auf www.tupf.de im Bereich Downloads unter der Bezeichnung Antrag Erlass Kindertagespflege § 90

Gut zu wissen:
Unsere Kinderbetreuungsgebühren für den kommenden Monat sind von uns beim SEPA-Lastschriftverfahren jeweils bis zum 19. des Vormonats zu veranlagen. Danach vorgenommene Änderungen sind als Korrektur möglich - bitte ggf. bei der Kindergartenverwaltung nachfragen. Bankverbindungen können in dieser Zeit für den kommenden Monat nicht mehr geändert werden!

^
Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.

^
Frist/Dauer

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.

^
Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

^
Kosten/Leistung

Keine

^
Rechtsbehelf

Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

^
Rechtsgrundlage

Achtes Buch Sozialgesetzbuch:

  • § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
  • § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
  • § 82 Begriff des Einkommens
  • § 85 Einkommensgrenze
^
Weitere Hinweise

Steuertipps für Familien (eine Veröffentlichung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg)

Eine Gebührenbestätigung für das vergangene Kalenderjahr erhalten Sie nach Ablauf des Jahres gerne von der Kindergartenverwaltung Weil im Schönbuch auf Anfrage.

*****************************************************************************************

Finanzielle Unterstützung bei den Kosten für das Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtungen:

Bildungs- und Teilhabepaket (Link zur Seite des Landratsamts Böblingen, u.a. mit Formularen und weiteren Informationen zum Bildungsgutschein)

^
Satzungen
^
Zugehörigkeit zu