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Bürgerservice

Entwässerungsantrag

Der Entwässerungsantrag ist mit dem Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde vollständig und in der jeweiligen Ausfertigung einzureichen.

Gemäß der aktuellen Satzung über die öffentliche Entwässerung im Gebiet der Gemeinde Weil im Schönbuch bedarf die Herstellung und jede Änderung / Erweiterung / Erneuerung der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) / des Grundstücksanschlusses der Genehmigung der Gemeinde Weil im Schönbuch.

Das bedeutet, dass auch bei vorhandener Baugenehmigung vom Landratsamt und dem vorhandenem Baufreigabeschein, dem sogenannten „Roten Punkt“, jegliche Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage ohne Genehmigung der Gemeinde nicht begonnen bzw. ausgeführt werden dürfen!
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