Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimmabgabe entscheiden Sie mit, wer Baden-Württemberg in den kommenden Jahren regiert.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen. Ebenso wurde erstmalig bei einer Landtagswahl das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt.
Was ist neu bei der Landtagswahl 2026?
Rund 7,7 Millionen Menschen sind laut Statistischem Landesamt bei der Landtagswahl 2026 wahlberechtigt. Das sind so viele wie noch nie. Durch die Absenkung des Wahlalters ist auch der Anteil der Erstwahlberechtigten höher als bei vorigen Landtagswahlen – rund 650.000 Menschen und damit 8,4 Prozent aller Wahlberechtigten können am 8. März 2026 erstmals ihre Stimme abgeben.
Mit Ausnahme des Jahres 2021 ist die Zahl der Wahlberechtigten damit seit der ersten Landtagswahl 1952 von Wahl zu Wahl stets angestiegen.
Was Sie über die Landtagswahl 2026 wissen müssen:
So funktioniert die Wahl
Darin stehen alle, die zur Wahl zugelassen sind – so wird sichergestellt, dass nur Wahlberechtigte wählen und niemand doppelt abstimmt. Die Daten dafür kommen vom Einwohnermeldeamt.
Etwa drei Wochen vor der Wahl bekommen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
Darin stehen:
-das Wahllokal und die Öffnungszeiten,
-der Wahltermin und die Wählernummer,
-sowie Hinweise zur Briefwahl.
Mit der Wahlbenachrichtigung oder Ihrem Ausweis kann man am Wahltag im Wahllokal wählen.
Mit Ihren Briefwahlunterlagen können Sie von zu Hause – oder von überall – wählen.
So beantragen Sie die Briefwahlunterlagen:
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Das geht ganz einfach mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie können die Unterlagen aber auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen, indem Sie – wie im folgenden Absatz beschrieben – einen Wahlschein beantragen.
Das ist in Ihren Briefwahlunterlagen enthalten:
-Ihr Wahlschein
-der amtliche Stimmzettel für Ihren Wahlkreis
-ein Stimmzettelumschlag
-ein Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeinde Weil im Schönbuch
Wenn Sie die Unterlagen persönlich im Rathaus abholen, können Sie dort auch gleich wählen und alles direkt abgeben.
So funktioniert die Briefwahl:
-Lesen Sie sich die Hinweise in den Unterlagen gut durch.
-Füllen Sie den Stimmzettel aus.
-Stecken Sie ihn in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie den Umschlag.
-Unterschreiben Sie den Wahlschein.
-Stecken Sie alles in den Wahlbriefumschlag und schicken Sie ihn zurück.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Gemeinde Weil im Schönbuch sein.
Schicken Sie ihn am besten ein paar Tage vorher ab – oder werfen Sie ihn direkt in den Rathausbriefkasten.
Kein Problem – dann können Sie mit einem Wahlschein in einem anderen Wahlraum oder per Briefwahl wählen.
So kommen Sie an Ihre Briefwahlunterlagen
Sie können die Briefwahl beantragen, sobald Sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben:
-persönlich im Rathaus im Wahlbüro
-schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
Wenn jemand die Unterlagen für Sie abholt, braucht diese Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (eine Vollmacht finden Sie ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Ihren Namen und Vornamen
Ihr Geburtsdatum
Ihre Anschrift
und – wenn bekannt – Ihre Wählernummer
Fristen und Öffnungszeiten Wahllokal kurz vor der Wahl
In der Woche vor der Landtagswahl hat das Wahlbüro am Freitag, 06.03.2026 von 08:30 bis 15:00 Uhr und am Samstag, 07.03.2026 von 11:00 bis 12:00 Uhr, unabhängig von den sonstigen Öffnungszeiten des Rathauses, geöffnet. Sie finden das Wahlbüro im 1. Obergeschoss des Rathauses im kleinen Sitzungssaal.
Wahlscheine (= Briefwahl) können von ins das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Weil im Schönbuch, Marktplatz 3, 71093 Weil im Schönbuch (Wahlbüro, 1. Obergeschoss, kleiner Sitzungssaal) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Da die Zustellung per Post an die Wahlberechtigten und zurück an die Gemeinde ab Mittwoch, 04.03.2026 schwierig werden kann wird empfohlen, ab diesem Zeitpunkt Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und direkt im Wahlbüro zu wählen. Dann ist gewährleistet, dass der Stimmzettel bei der Auszählung vorliegt.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrage Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (07.03.2026), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Dazu ist das Wahlamt am Samstag, 07.03.2025 zwischen 11:00 und 12:00 Uhr besetzt.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, im Rathaus Weil im Schönbuch, Zimmer 13 gestellt werden.
Tipp:
Sie können die Briefwahl auch schon früher beantragen. Die Unterlagen werden aber erst verschickt, wenn die Wahlvorschläge durch die Wahlausschüsse zugelassen und die Stimmzettel gedruckt sind. Diese Zulassungen erfolgen Mitte Januar – die für die Zulassung maßgebliche Sitzung des Landeswahlausschusses findet voraussichtlich in diesem Zeitraum, spätestens am 19. Januar 2026, statt.
Damit entscheiden Sie sowohl, wer Sie direkt im Wahlkreis vertritt, als auch wie stark die Parteien im Landtag
vertreten sind.
Musterstimmzettel zur Landtagswahl 2026
So ist der Stimmzettel aufgebaut
Der Stimmzettel enthält alle Parteien und Bewerberinnen und Bewerber, die in Ihrem Wahlkreis antreten.
Da diese von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel für ganz Baden-Württemberg.
Die Reihenfolge sieht so aus:
Zuerst die Parteien, die bei der letzten Landtagswahl angetreten sind – in der Reihenfolge ihres damaligen Ergebnisses (2021: Grüne, CDU, SPD, FDP, AfD, …).
Danach alle Parteien, die bei der letzten Wahl noch nicht dabei waren – in alphabetischer Reihenfolge.
Bei der Erststimme stehen nach den Bewerberinnen und Bewerbern von Parteien mit Landesliste die Kreiswahlvorschläge sonstiger Parteien (ohne Landesliste) alphabetisch nach Parteinamen
Danach die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerberin der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung beim Kreiswahlleiter.
Ihre zwei Stimmen
Sie haben zwei Kreuze zu vergeben:
Erststimme – für die Person, die Ihren Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll.
Zweitstimme – für die Landesliste einer Partei, also dafür, wie viele Sitze jede Partei insgesamt bekommt.
Ihre beiden Stimmen können Sie derselben Partei geben – oder sie splitten: zum Beispiel die Erststimme an eine Kandidatin von Partei A und die Zweitstimme an Partei B.
So läuft die Stimmabgabe ab
Am Wahltag gehen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung sowie Ihrem Personalausweis in Ihr Wahllokal. Dort bekommen Sie den Stimmzettel ausgehändigt und gehen in die Wahlkabine.
Hier geben Sie Ihre Stimmen geheim ab.
Machen Sie Ihr Kreuz (✗) klar und deutlich in den Kreis neben dem Namen oder der Partei, die Sie wählen möchten. Bitte keine Kommentare, Zusätze oder Streichungen – das macht den Stimmzettel ungültig.
Wenn Sie Hilfe brauchen:
Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettelschablone verwenden. Sie dürfen sich im Wahllokal auch von einer Hilfsperson helfen lassen.
Öffentliche Stimmenauszählung
Die öffentliche Stimmenauszählung ist in der Landeswahlordnung und im Landtagswahlgesetz geregelt:
Landtagswahlgesetz § 39: Öffentlichkeit der Ergebnisfeststellung
Das Wahlergebnis ist in öffentlicher Sitzung zu ermitteln und festzustellen.
Landeswahlordnung § 37: Schluss der Wahlhandlung
Ist die Wahlzeit abgelaufen, wird dies vom Wahlvorsteher bekannt gegeben. Von da ab sind nur noch die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zuzulassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Personen ist der Zutritt zur Stimmabgabe zu sperren. Nachdem die vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben haben, hat der Vorsitzende dies festzustellen und die Wahlhandlung für geschlossen zu erklären.
Wenn Sie drei Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte unverzüglich im Wahlbüro im Rathaus. Dort kann geprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ob Ihre Adresse korrekt ist. Nur wer im Wählerverzeichnis steht, darf wählen.
Kann ich meinen Wahlort ändern?
Sie sind immer einem bestimmten Wahllokal in Ihrem Wohnort zugeordnet. Wenn Sie am Wahltag dort nicht wählen können, können Sie einen Wahlschein beantragen, um per Briefwahl oder mit einem Wahlschein in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises zu wählen. Den Wahlschein erhalten Sie im Wahlbüro der Gemeinde Weil im Schönbuch – persönlich, schriftlich oder online.
Wie funktioniert die Briefwahl genau?
Mit der Briefwahl können Sie schon vor dem Wahlsonntag abstimmen – bequem von zu Hause oder unterwegs. Sie beantragen Ihre Briefwahlunterlagen beim Wahlbüro der Gemeinde Weil im Schönbuch.
Die Unterlagen enthalten alles, was Sie brauchen: Stimmzettel, Wahlschein und Umschläge.
Sie füllen den Stimmzettel aus, stecken diesen in den Stimmzettelumschlag und verschließen ihn. Sie unterschreiben den Wahlschein und stecken diesen gemeinsam mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag und schicken so alles rechtzeitig zurück. Der Brief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Gemeinde Weil im Schönbuch ankommen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
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Barrierefrei wählen bei der Landtagswahl Baden‑Württemberg 2026
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.