Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer und langfristiger Planungsprozess, bei dem Kommunen einen individuellen Fahrplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ihrer Gemeinde entwickeln, um die nationalen Klimaziele zu erreichen.
Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist insbesondere, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung sowie der Versorgung auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten.
Außerdem bekommen Bürgerinnen und Bürger im gesamten Gemeindegebiet eine Orientierung über die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung. Die Ergebnisse des Wärmeplans sind jedoch nur informell. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument ohne direkte rechtliche Außenwirkung.
Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) verpflichtet die Länder zur Kommunalen Wärmeplanung. Mit Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurde diese Pflicht den Kommunen übertragen. Gemäß § 27b Abs. 1 KlimaG BW ist die Gemeinde planungsverantwortliche Stelle für die Pflicht zur Erstellung eines Wärmeplans und hat gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 die Wärmepläne zu erstellen.
Fragen und weitere Informationen
- 🌱 Reduzierung von CO₂-Emissionen
- 🔒 Langfristige Versorgungssicherheit
- 💶 Bezahlbare und stabile Wärmekosten
- 🏘️ Transparenz für Eigentümerinnen und Eigentümer
- ⚡ Effiziente Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme
1. Bestandsanalyse
Erfassung des aktuellen Wärmeverbrauchs, der Gebäudestrukturen und der bestehenden Heizsysteme.
2. Potenzialanalyse
Untersuchung möglicher erneuerbarer Wärmequellen, z. B.:
- Solarthermie
- Umwelt- und Abwärme
- Geothermie
- Biomasse
- Wärmepumpen
- Wärmenetze
3. Zielszenario
Entwicklung eines klimaneutralen Zielbilds für die Wärmeversorgung bis spätestens 2045.
4. Maßnahmenstrategie
Ableitung konkreter Handlungsschritte und Prioritäten für die kommenden Jahre.
- bietet Orientierung bei zukünftigen Heizungsentscheidungen
- zeigt auf, wo Wärmenetze sinnvoll sind
- hilft, Investitionen besser zu planen
- ersetzt keine individuelle Energieberatung, sondern ergänzt sie
Wichtig:
--> Es entstehen keine unmittelbaren Pflichten oder Rechte für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.
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Information und Beteiligung über den Netzmonitor
Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung steht Ihnen der Netzmonitor zur Verfügung. Dort können Sie sich über den aktuellen Stand informieren und Hinweise über die integrierte Feedbackfunktion an die Gemeinde übermitteln. Ihre Rückmeldungen helfen dabei, die Planungen weiterzuentwickeln und örtliche Gegebenheiten bestmöglich zu berücksichtigen.