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NEUIGKEITEN

Flächennutzungsplan wird angepasst


Berichtigung des Flächennutzungsplanes Weil im Schönbuch "Lohwiesen"

Der Bebauungsplan „Lohwiesen", auf den sich diese Berichtigung bezieht, wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt mit dem Ziel, ein weiteres bedarfsgerechtes Wohngebiet aufgrund des großen Bedarfs an Wohnbauland zu entwickeln.

Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 (1) BauGB und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg vom Gemeinderat am 14.12.2021 als Satzung beschlossen worden.

Der Bebauungsplan „Lohwiesen“ als Bebauungsplan nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) weicht von dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan „Weil im Schönbuch“ vom 27.01.1995 ab, da ein Teil der Fläche im Nordosten außerhalb der festgesetzten Wohnbaufläche liegt. Die Entwicklung des Plangebiets aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht gegeben. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Folglich wird der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Ziff. 2 BauGB angepasst.

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