Sie sind hier: Startseite / Lebenswert / Kinder & Jugend / Kinderbetreuung

Kinderbetreuung  in
Weil im Schönbuch

Aktuelles aus der Kindergartenverwaltung:

****************************************************************************************************

Ein Anliegen der Kindergartenverwaltung an die Eltern:
Bitte berücksichtigen Sie bei Änderungen der Betreuungszeit oder Ihrer Bankverbindung, dass die Veranlagung unserer Betreuungsgebühren jeweils zum 19. des Vormonats (bzw. dem Werktag davor) stattfindet:

 Gebührenveranlagung zum 19. des Vormonats (PDF)

****************************************************************************************************

„Nichts ist so beständig wie die Veränderung“

Diese Aussage trifft seit Jahren für alle Bereiche der gemeindlichen Kinderbetreuung zu.
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist zuletzt vor allem bei den bei den Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren sprunghaft gestiegen.
Dasselbe gilt für die Nachfrage nach Ganztagesbetreuung und verlängerten Öffnungszeiten.

Kinder aus 19 Kulturen besuchen unsere Kindertageseinrichtungen. Alle Kinder mit ihren Familien sind herzlich willkommen. Wir leben die Vielfalt der Sprachen, Kulturen, Nationalitäten. Vielfalt sehen wir als Bereicherung.
 
Auch unsere Angebote für Schulkinder sind sehr gefragt und freie Plätze im Hort und in der Kernzeitbetreuung wurden schnell belegt.

Woher lassen sich diese Veränderungen ableiten?

  • Familien mit Kindern suchen in Weil im Schönbuch ein neues Zuhause, was uns freut!
  • Familien wünschen sich für ihre Kinder Betreuungsangebote und Betreuungszeiten, durch die sie Familie und Beruf gut verknüpfen können.
  • Eltern schätzen vielfältige und differenzierte Angebote und erkundigen sich bereits vor einem Umzug darüber.
  • Eltern sorgen vor und melden ihren persönlichen Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren sehr früh an.
  • Bildung und Betreuung der Kinder haben einen hohen Stellenwert in der sich stetig wandelnden Gesellschaft, die Arbeit in den Einrichtungen wird als familienergänzend wertgeschätzt.
  • Einrichtungen der Kinderbetreuung werden als erste Bildungseinrichtung betrachtet.

Gebührenermäßigungen oder -befreiungen beantragen