Die aktuellen Datenschutzvorschriften (insbesondere die EU-DSGVO) verpflichten die Gemeinden, ihre Einwohner über die Grundlagen der Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Vor allem ist darüber zu informieren, auf welcher Rechtsgrundlage die Speicherung erfolgt, welche Daten gespeichert werden, welche Mitwirkungspflichten bestehen, welche Stellen informiert werden, wer der Verantwortliche und wer der Datenschutzbeauftragte ist und wo Bechwerde eingelegt werden kann. Dazu dienen die folgenden Informationsblätter.
Informationsblätter zur Datenverarbeitung
- Datenverarbeitung bei Wohngeldanträgen
- Datenverarbeitung bei Grund- und Gewerbesteuer
- Datenverarbeitung bei Ordnungswidrigkeiten
- Datenverarbeitung im Standesamt
- Datenverarbeitung bei der Hundesteuererhebung
- Datenverarbeitung bei Wasserzins und Abwassergebühr
- Datenverarbeitung im Meldewesen
- Datenverarbeitung in der Ortsbücherei
- Datenverarbeitung in den Kindergärten
- Datenverarbeitung im Gewerberecht