Hier können Sie alle Bebauungspläne in unserem Gemeindegebiet, die bisher in Kraft getreten sind, online einsehen und herunterladen:
Rechtskräftige Bebauungspläne Weil im Schönbuch (Link zu MAppEnterprise.de)
Unterlagen zu laufenden Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Weil im Schönbuch:
Gem. § 4a Absatz 4 BauGB sind Kommunen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung während der Aufstellung von Bauleitplänen verpflichtet, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet zu veröffentlichen.
BEBAUUNGSPLAN "BÄUMLESWEG":
Der Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch hat am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bäumlesweg“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 29.01.2021 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
BEBAUUNGSPLAN „WALDENBUCHER STRASSE NORD, TEIL 2“:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch hat am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldenbucher Straße Nord, Teil 2“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH vom 22.03.2022 maßgeblich.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
BEBAUUNGSPLAN "LOHWIESEN":
Der Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Lohwiesen“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Lohwiesen“ als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
- Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Lohwiesen“ Stand: 16.12.2021
- Bebauungsplan „Lohwiesen“, zeichnerischer Teil
- Bebauungsplan „Lohwiesen“, Textteil
- Bebauungsplan „Lohwiesen“, Begründung
- Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes
BEBAUUNGSPLAN "SEEGÄRTEN III":
Der Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch hat am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seegärten III“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 26.04.2022 maßgeblich.
- Bebauungsplan Seegärten III, Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung (Artikel im Weilemer Blättle vom 28.04.2022) (PDF)
- Vorentwurf des Bebauungsplans Seegärten III, Textteil (PDF)
- Vorentwurf des Bebauungsplans Seegärten III, Begründung (PDF)
- Vorentwurf des Bebauungsplans Seegärten III, Kartenteil (PDF)
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Seegärten III (PDF)
Berichtigung des Flächennutzungsplanes Weil im Schönbuch "Lohwiesen"
Der Bebauungsplan „Lohwiesen", auf den sich diese Berichtigung bezieht, wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt mit dem Ziel, ein weiteres bedarfsgerechtes Wohngebiet aufgrund des großen Bedarfs an Wohnbauland zu entwickeln.
Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 (1) BauGB und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg vom Gemeinderat am 14.12.2021 als Satzung beschlossen worden.
Der Bebauungsplan „Lohwiesen“ als Bebauungsplan nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) weicht von dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan „Weil im Schönbuch“ vom 27.01.1995 ab, da ein Teil der Fläche im Nordosten außerhalb der festgesetzten Wohnbaufläche liegt. Die Entwicklung des Plangebiets aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht gegeben. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Folglich wird der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Ziff. 2 BauGB angepasst.