Hier können Sie alle Bebauungspläne in unserem Gemeindegebiet, die bisher in Kraft getreten sind, online einsehen und herunterladen:
Rechtskräftige Bebauungspläne Weil im Schönbuch (Link zu MAppEnterprise.de)
Unterlagen zu laufenden Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Weil im Schönbuch:
Gem. § 4a Absatz 4 BauGB sind Kommunen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung während der Aufstellung von Bauleitplänen verpflichtet, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet zu veröffentlichen.
BEBAUUNGSPLAN "BÄUMLESWEG":
Der Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch hat am 23.02.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bäumlesweg“ beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 29.01.2021 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
BEBAUUNGSPLAN "LOHWIESEN":
Der Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Lohwiesen“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Lohwiesen“ als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
- Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Lohwiesen“ Stand: 16.12.2021
- Bebauungsplan „Lohwiesen“, zeichnerischer Teil
- Bebauungsplan „Lohwiesen“, Textteil
- Bebauungsplan „Lohwiesen“, Begründung
- Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes
BEBAUUNGSPLAN "SEEGÄRTEN III":
Der Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch hat am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seegärten III“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 26.04.2022 maßgeblich.
- Bebauungsplan Seegärten III, Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung (Artikel im Weilemer Blättle vom 28.04.2022) (PDF)
- Vorentwurf des Bebauungsplans Seegärten III, Textteil (PDF)
- Vorentwurf des Bebauungsplans Seegärten III, Begründung (PDF)
- Vorentwurf des Bebauungsplans Seegärten III, Kartenteil (PDF)
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Seegärten III (PDF)