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Bebauungspläne, Bauleitplanung

Hier können Sie alle  Bebauungspläne in unserem Gemeindegebiet, die bisher in Kraft getreten sind, online einsehen und herunterladen:

   Rechtskräftige Bebauungspläne Weil im Schönbuch (Link zu MAppEnterprise.de)


Unterlagen zu laufenden Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Weil im Schönbuch:

Gem. § 4a Absatz 4 BauGB sind Kommunen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung während der Aufstellung von Bauleitplänen verpflichtet, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet zu veröffentlichen.

BEBAUUNGSPLAN "BÄUMLESWEG":

Der Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch hat am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bäumlesweg“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 29.01.2021 maßgebend.

Amtliche Bekanntmachung

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Abgrenzungsplan

BEBAUUNGSPLAN „WALDENBUCHER STRASSE NORD, TEIL 2“:

Der Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch hat am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldenbucher Straße Nord, Teil 2“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH vom 22.03.2022 maßgeblich.

Amtliche Bekanntmachung

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Abgrenzungsplan

BEBAUUNGSPLAN "SEEGÄRTEN III":

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weil im Schönbuch
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Seegärten III “
im Verfahren nach § 2 Abs.1 BauGB

Hier:
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch hat am 11.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Seegärten III“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Gemeinde Weil im Schönbuch beabsichtigt mit dem Bau des Bürgerhauses als neue „kulturelle Mitte“ am See das soziale Miteinander durch Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu stärken. Es soll ein zentraler Ort für Veranstaltungen, Vereine und Begegnungen entstehen. Der Neubau des Bürgerhauses ist als Ersatz für das heute noch bestehende Turnerheim an der Dettenhäuser Straße vorgesehen und soll als Ort für kulturelle und gesellige Veranstaltungen sowie als Treffpunkt für vielfältige Nutzer dienen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung dringend erforderlicher urbaner Bauflächen im Übergang zum bestehenden Ortskern. Das Ziel ist es, die angestrebten Nutzungen (Veranstaltungen, Café, Bürgerhaus, Wohnnutzung, kulturelle und soziale Einrichtungen, Seniorenwohnen) im Plangebiet zu realisieren unter dem Aspekt einer städtebaulich geordneten Entwicklung dieses Bereiches.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom 26.04.2023/26.06.2023 maßgebend.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich des Berichts zur Berücksichtigung der Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von Montag, den 17.07.2023 bis einschließlich Montag, den 21.08.2023, im Rathaus der Gemeinde Weil im Schönbuch, Marktplatz 3, 71093 Weil im Schönbuch im 2. Stockwerk vor dem Ortsbauamt öffentlich ausgelegt und können während der üblichen Öffnungszeiten (Montag von 8.30 bis 15.00, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.30 – 12.00 und Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Auf die Inhalte der beigefügten Dateien wird vollinhaltlich verwiesen.