Die Hallen und Veranstaltungsräume der Gemeinde können von Vereinen und von Privaten genutzt werden, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind. An Feiertagen und während Schulferien ist die Nutzbarkeit eingeschränkt.
Der Bürgersaal im Rathaus Weil im Schönbuch kann nur von örtlichen Vereinen, Gruppen und Institutionen gemietet werden, nicht von Privatpersonen.
Die Kosten ergeben sich aus der Hallengebührenordnung (PDF)
Der Veranstaltungsraum im Haus der Musik (Seesteige 12) wird direkt über den Musikverein Weil im Schönbuch vermietet.